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Vorsorge & Krankenversicherungen
Gegenwart und Zukunft…
Versicherungen
In dem Bereich der Versicherung wird unterschieden zwischen Personen-, Nichtpersonen-, Schadens- und Summenversicherung. Bei welchem Versicherungsunternehmen man sich versichern lassen sollte, hängt von verschiedenen Kriterien bzw. Ansprüchen und natürlich den Finanzen ab. Ob Direktversicherung, Krankenversicherung oder Sachversicherung, ein Versicherungsvergleich im Internet oder bei einem Versicherungsmakler lohnt in jedem Fallen, denn oftmals lassen sich so überflüssige Kosten sparen.

Rentenversicherung & Altersvorsorge
Mit zunehmendem Alter rückt die Rente immer näher und eine optimale Vorsorge und Absicherung ist unbedingt notwendig, damit die Altersrente auch die nötigen Lebenskosten decken kann. Ob private oder betriebliche Altersvorsorge, eine Grundsicherung und Rentenberechnung sollte frühzeitig vorgenommen werden. Unterstützungskasse und Pensionskasse gehören zu Teilen der betrieblichen Altersvorsorge.

Als zusätzliches Element der Sozialversicherung können Leistungen der Pflegeversicherung nach Feststellung einer der Pflegestufen in Anspruch genommen werden. Unter anderem wird z.B. bei häuslicher Pflege durch die eigenen Kinder auch Pflegegeld gewährleistet, dessen Höhe von der Pflegestufe abhängig ist.

Lebensversicherungen
Der Versicherungsfall tritt bei einer Lebensversicherung im Todes- oder Erlebensfall des Versicherten ein. Unterschieden wird hierbei zwischen Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung und fondsgebundene Lebensversicherung. Im Todesfall wird die versicherte Summe der Risiko - Lebensversicherung an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Als häufig genutzte Variante der Geldanlage kombiniert die Kapital - Lebensversicherung Sparanlage und Todesfallabsicherung, d.h. stirbt der Versicherte, erhalten die Bezugsberechtigten die versicherte Todesfallsumme; lebt der Versicherte bei Versicherungsablauf noch, erhalten die Bezugsberechtigten die sog. Erlebensfallleistung.
Der Versicherte kann das Bezugsrecht für Erlebens- und Todesfall getrennt voneinander festlegen.

Private Krankenversicherung
Für alle nicht gesetzlich versicherungspflichtigen Personen besteht die Möglichkeit, sich bei einer Privatkrankenversicherung ( PKV ) zu versichern, hierzu zählen Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungs-pflichtgrenze übersteigt.
Jedes Familienmitglied muss sich innerhalb der Privatversicherung selbst versichern, so wird der Versicherungsbeitrag summarisch pro Mitglied erhöht.

Alle gesetzlich Versicherten können mittels einer Zusatzversicherung Leistungen privat versicherter Personen in Anspruch nehmen. Beispielsweise ermöglicht eine Krankenzusatzversicherung die Unterbringung in einem Einzelzimmer.
Als zusätzliche Option sichert eine
Auslandskrankenversicherung entstandene Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und den eventuellen Rücktransport einer Reise. So eine zusätzliche Reisekrankenversicherung wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Für Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankengeld - bzw. Krankentagegeld - Versicherung absolutes Muss, um den Verdienstausfall bei Krankheit zu decken.

Angestellte, die frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse wählen können, sollten sich vorab einen Vergleich bzw. eine Krankenversicherungsanalyse einholen. Solch ein Krankenversicherungsvergleich lässt sich bequem übers Internet einholen und gibt Aufschluss darüber, welche Art von Versicherung den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen entspricht.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Als stärkstes Element der Invaliditätsversicherung, leistet diese Versicherung finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, d.h. ist der Versicherte durch ein körperliches Leiden unfähig, dem Beruf nachzugehen, erhält dieser eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Krankenkassen
Als Element der Sozialversicherung und des Gesundheitssystems ist die Krankenkasse Träger der Krankenversicherung, welche in private und gesetzliche unterteilt wird. Die Krankenkassenbeiträge der GKV richten sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV ist die Beitragshöhe u.a. von Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig.
Für Arbeitnehmer, die auf Grund ihrer Einkommenshöhe nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, besteht die freiwillige Wahl der Versicherungsart, d.h. sie können sich selbst eine günstige und passende Krankenversicherung aussuchen. Ein Krankenkassenvergleich übers Internet empfiehlt sich in jedem Fall, denn so lassen sich oftmals unnötige Kosten einsparen.














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Um einen individuellen Überblick der Beitragshöhen und Leistungen verschiedener Versicherungen zu erhalten, empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich via Online - Versicherungsrechner oder einem spezialisierten Dienstleister.
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